Kostenerstattung

Bei einer privaten Krankenversicherung oder einer Zusatzkrankenversicherung bzw. Beihilfe, übernimmt die Krankenkasse einen Teil oder aber den gesamten Anteil der entstehenden Kosten - je nach Kasse und Vertrag. Fragen Sie dazu den Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse.

Die Preise für eine Behandlung liegen in der Regel über den Beträgen der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Diese Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1985. Die dort aufgeführten Sätzen sind seitdem nicht mehr aktualisiert worden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bisher keine Heilpraktiker-Kosten.